Was ist EPD?
Das elektronische Patientendossier

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Plattform, auf der gesundheitsrelevante
Dokumente und Daten abgelegt und ausgetauscht werden.

Durch den/die EPD-Benutzer/in sowie durch ein detailliertes Berechtigungskonzept werden die Informationen
den jeweiligen Gesundheitsfachpersonen zur Verfügung gestellt oder von ihnen hochgeladen.

Warum das EPD?

Der Bundesrat hat am 22. März 2017 das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPD) in Kraft gesetzt. Alle Gesundheitseinrichtungen, die über die obligatorische Krankenversicherung OPK abrechnen, sind verpflichtet, sich bis spätestens im April 2022 an einer Stammgemeinschaft anzuschliessen.

Ziel: behandlungsrelevante Daten

Das Ziel ist eine Sammlung von persönlichen (medizinischen, pflegerischen und therapeutischen) Daten und Dokumenten auf der EPD-Plattform. Es ist keine Ablage der kompletten Krankheitsgeschichte und keine vollständige Krankenakte. Es handelt sich um definierte, sogenannte behandlungsrelevante Dokumente und Daten.

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